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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ52 (RZ 2026, 76)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 76 Heft 4 v. 15.4.2026

§§ 155, 235 Abs 5 ZPO

§§ 1 Abs 2 Z 2, 15 Abs 1 SpaltG

Die partielle Gesamtrechtsnachfolge infolge einer Abspaltung zur Aufnahme oder Neugründung während eines anhängigen Verfahrens führt zwar grundsätzlich zu einem gesetzlichen Parteieintritt der – nach dem Spaltungsplan dazu berufenen – übernehmenden Gesellschaft als Gesamtrechtsnachfolger. Der Kläger kann das Verfahren aber wahlweise auch gegen die übertragende und die übernehmende Gesellschaft fortsetzen.

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