§ 181a AußStrG 2005
Bei einem Ipso-iure-Erwerb der Erben ist im österreichischen Verlassenschaftsverfahren ein deklarativer Beschluss über das Erbrecht zu treffen.
14.12.2021, 2 Ob 150/21d (RS0142749)
§ 181a AußStrG 2005
Bei einem Ipso-iure-Erwerb der Erben ist im österreichischen Verlassenschaftsverfahren ein deklarativer Beschluss über das Erbrecht zu treffen.
14.12.2021, 2 Ob 150/21d (RS0142749)
