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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ47 (RZ 2026, 76)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 76 Heft 4 v. 15.4.2026

§ 587 Abs 4 ZPO

Bei den nach § 587 Abs 4 ZPO erforderlichen Angaben ist kein strenger Maßstab anzusetzen. Es ist jedenfalls notwendig, dass das Begehren für den Gegner so weit umschrieben wird, dass er erkennen kann, was von ihm verlangt wird.

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