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Zivilsachen §§ 828, 835 ABGB (RZ 2026/6)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2026/6RZ 2026, 53 Heft 3 v. 15.3.2026

§§ 828, 835 ABGB:

Der beabsichtigte Austausch einer veralteten, reparaturanfälligen, wartungsintensiven sowie unökologischen und zudem zufolge öffentlich-rechtlicher Vorgaben ohnedies umgehend mit einem erheblichen Kostenaufwand zu sanierenden Ölheizanlage gegen eine Pelletsheizung ist eine Verwaltungsmaßnahme und keine Verfügung iSd § 828 ABGB.

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