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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ28 (RZ 2026, 51)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 51 Heft 3 v. 15.3.2026

§ 617 Abs 8 ZPO

Die Unzuständigkeit des Obersten Gerichtshofs nach § 617 Abs 8 ZPO gilt für Schiedsverfahren, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, unabhängig davon, ob es sich bei den anderen Parteien um Verbraucher oder Unternehmer handelt.

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