TP 13 GGG
Selbständige Anträge auf Entschädigung nach § 8a MedienG fallen unter Tarifpost 13 lit a GGG.
Beisatz: Durch die Aufnahme der lit c in Tarifpost 13 GGG durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl I 2009/52) sollte (lediglich) eine Gebührenpflicht für bislang gebührenfreie Anträge (etwa Durchsetzungsanträge nach § 20 MedienG) eingeführt werden. (T1)

