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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ2 (RZ 2026, 19)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 19 Heft 1 und 2 v. 15.2.2026

§§ 58 Abs 1 Z 3, 66 Abs 1 Z 1 AußStrG 2005

Ein Fall des § 58 Abs 1 Z 3 AußStrG, der auch noch im Revisionsrekurs geltend gemacht werden kann, liegt nur bei völligem Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung vor, sofern eine solche nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zwingend vorgesehen ist.

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