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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ1 (RZ 2026, 19)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2026, 19 Heft 1 und 2 v. 15.2.2026

§ 64 Abs 1 und 3 NVG

Die Waisenpension nach dem NVG ist unbefristet zu gewähren.

Beisatz: Endet die Kindeseigenschaft nach § 64 Abs 3 NVG, ist die Waisenpension gemäß § 33 Abs 1 NVG zu entziehen. (T1)

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