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Verwaltungsrecht § 47 Abs 2a KFG 1967 (RZ 2025/32)

EntscheidungenVerwaltungsrechtRZ 2025/32RZ 2025, 214 Heft 9 v. 15.9.2025

§ 47 Abs 2a KFG 1967:

Kraftfahrzeuggesetz: Halterauskunft für Unternehmen für Parkraumbewachung

VwGH 29.4.2025, Ra 2024/11/0150

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