vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafsachen § 61 Abs 1 StPO, § 15 Abs 1, 2 und 4 RAO (RZ 2025/30)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2025/30RZ 2025, 212 Heft 9 v. 15.9.2025

§ 61 Abs 1 StPO, § 15 Abs 1, 2 und 4 RAO:

Im Fall notwendiger Verteidigung (§ 61 Abs 1 StPO) darf sich ein Rechtsanwalt nur durch einen substitutionsberechtigten Rechtsanwaltsanwärter vertreten lassen. Das Gericht ist verpflichtet, dessen Substitutionsbefugnis – etwa durch Einsichtnahme in die von diesem vorzuweisende (sogenannte "große") Legitimationsurkunde – zu überprüfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!