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Zivilsachen §§ 37 Abs 1, 326 EO (RZ 2025/28)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2025/28RZ 2025, 208 Heft 9 v. 15.9.2025

§§ 37 Abs 1, 326 EO:

Nicht die Internet-Domain als solche stellt ein pfändbares Vermögensrecht im Sinn des § 331 EO dar, sondern die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Registrierungsstelle aus dem der Domain-Registrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen, ist Gegenstand der Pfändung.

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