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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ218 (RZ 2025, 207)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 207 Heft 9 v. 15.9.2025

§§ 153, 159, 183 AußStrG 2005

Nach Überlassung an Zahlungs statt ist die Abgabe einer Erbantrittserklärung nur bei Fortsetzung des Verfahrens aufgrund des Bekanntwerdens weiterer Vermögenswerte (§ 183 AußStrG) zulässig.

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