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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ219 (RZ 2025, 207)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 207 Heft 9 v. 15.9.2025

§ 169 AußStrG 2005

Das Unterbleiben der Zustellung des Inventars hindert die Einantwortung.

Beisatz: Hier: Unterbliebene Zustellung des Inventars vor Einantwortung an einen Pflichtteilsberechtigten. (T1)

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