§§ 278b, 278d StGB
Ist die Terrorismusfinanzierung (nach § 278d Abs 1a StGB) zugleich Beteiligung an der terroristischen Vereinigung selbst als deren Mitglied (§ 278b Abs 2 StGB), treten diese Tatbestände zueinander in echte Idealkonkurrenz.
§§ 278b, 278d StGB
Ist die Terrorismusfinanzierung (nach § 278d Abs 1a StGB) zugleich Beteiligung an der terroristischen Vereinigung selbst als deren Mitglied (§ 278b Abs 2 StGB), treten diese Tatbestände zueinander in echte Idealkonkurrenz.
