§§ 933a, 1170 ABGB
Der Einwand der mangelnden Fälligkeit des Werklohns nach § 1170 ABGB kann auch auf die Erhebung eines schadenersatzrechtlichen Verbesserungsanspruchs wegen bei Herstellung des Werks aufgetretener Mängel gemäß § 933a ABGB gestützt werden.

