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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ209 (RZ 2025, 206)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 206 Heft 9 v. 15.9.2025

§ 272 Abs 1 ABGB

Ein Erwachsenenvertreter darf nur für Angelegenheiten bestellt werden, die aktuell oder in naher Zukunft zu besorgen sein werden. Beisatz: Dabei ist – auch zur Vermeidung eines "Einschränkungs- und Ausdehnungs-Ping-Pongs" – einzuschätzen, ob und welche Angelegenheiten in absehbarer Zeit anfallen werden. (T1)

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