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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ211 (RZ 2025, 206)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 206 Heft 9 v. 15.9.2025

§ 611 Abs 2 Z 1 Fall 2 ZPO

Die Aufhebung eines Schiedsspruchs kann analog § 611 Abs 2 Z 1 Fall 2 ZPO erfolgen, wenn das Schiedsgericht eine Sachentscheidung aus anderen Gründen als dem Fehlen einer Schiedsvereinbarung ablehnt, etwa bei fehlender Deckung des Antrags durch eine an sich vorliegende Schiedsvereinbarung.

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