vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ170 (RZ 2025, 162)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 162 Heft 7 und 8 v. 15.8.2025

§§ 13, 27 GuKG, § 15 GBRG

Eine Teileintragung in das Gesundheitsberuferegister oder eine teilweise Berufsberechtigung ist weder im GuKG noch im GBRG vorgesehen. Wer nicht gesund genug für alle Tätigkeiten des GuKG ist, darf demnach auch keine Teilbereiche dieser Tätigkeit ausüben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!