Art 13 Warenkauf-RL, Art 267 AEUV Lissabon
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist Art 13 Abs 4 lit c der Richtlinie 2019/771/EU über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs dahin auszulegen, dass ein Mangel, der die Sicherheit der Ware beeinträchtigt (hier: Ölverlust eines Kraftfahrzeugs, der im Ergebnis die Gefahr eines Motorschadens nach sich zieht), auch ohne Vorliegen sonstiger Voraussetzungen, wie etwa eines besonders verpönten Verhaltens des Verkäufers (zB Arglist), derart schwerwiegend ist, dass eine sofortige Preisminderung oder Aufhebung des Kaufvertrags gerechtfertigt ist?

