§ 8a, § 33 Abs 2 MedienG
Ein selbständiger Einziehungsantrag gem § 33 Abs 2 MedienG (wie auch ein Antrag auf Beschlagnahme gem § 36 MedienG) kann mit einem Antrag im selbständigen Entschädigungsverfahren gem § 8a MedienG verbunden werden.
§ 8a, § 33 Abs 2 MedienG
Ein selbständiger Einziehungsantrag gem § 33 Abs 2 MedienG (wie auch ein Antrag auf Beschlagnahme gem § 36 MedienG) kann mit einem Antrag im selbständigen Entschädigungsverfahren gem § 8a MedienG verbunden werden.
