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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ80 (RZ 2025, 56)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 56 Heft 4 v. 15.4.2025

§§ 82, 83 GmbHG

Ist der mittelbare Gesellschafter alleiniger Anteilseigner der zwischengeschalteten Gesellschaft und überdies deren Geschäftsführer, so haften bei verbotener Einlagenrückgewähr mittelbarer und unmittelbarer Gesellschafter solidarisch für den Rückersatzanspruch der Gesellschaft nach § 83 GmbHG.

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