Hintergrund des Artikels ist die Tatsache, dass es Unklarheiten, aber auch Vorbehalte dagegen gibt, diese Frage mit ja zu beantworten. Unklarheiten bestehen teilweise in der Richterschaft, die aufgrund der fachlichen Distanz naturgemäß schwerer unterscheiden kann, für welche Fälle im Familienrecht pädagogische Sachverständige besser oder schlechter geeignet sind als psychologische. Sie bestehen aber auch – in größerem Ausmaß – in der benachbarten Disziplin der Psychologie, und von dort strahlen Vorbehalte mithin in die Richterschaft hinein. Sie werden gelegentlich mit einer Vehemenz vorgetragen, die insbesondere im internationalen Vergleich (wo die Disziplinen deutlich enger zusammenarbeiten und es verbreiteter ist, aus dem jeweils anderen Fachgebiet Theorien und Methoden zu entlehnen) schwer nachzuvollziehen ist.

