Die richterliche Unabhängigkeit ist ein wesentliches Element des liberalen Rechtsstaats. Ihre Wahrung und Stärkung gehört zu den Vereinszwecken der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. In einem engen (innerstaatlichen) Verständnis bedeutet die richterliche Unabhängigkeit, dass Richter: innen keinen Weisungen in Bezug auf ihre rechtsprechende Tätigkeit unterliegen. Ein breiteres Verständnis umfasst auch Fragen der Ernennung der Richter:innen, der Amtszeit, des von der Institution vermittelten Eindrucks der Unabhängigkeit und anderer institutioneller Rahmenbedingungen. Aus Anlass der Bildung einer neuen Bundesregierung und der Vorstellung des Regierungsprogramms widmet sich dieses Editorial verschiedenen Aspekten der Unabhängigkeit.

