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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ77 (RZ 2025, 39)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 39 Heft 3 v. 15.3.2025

§ 281 Abs 1 Z 3, § 444 Abs 1 StPO

Wird die Hauptverhandlung und die Urteilsverkündung in Abwesenheit des nicht ordnungsgemäß geladenen Haftungsbeteiligten vorgenommen, wird infolge der dadurch bewirkten Verletzung des § 444 Abs 1 iVm § 221 Abs 2 StPO der Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 3 (iVm Z 11) StPO verwirklicht.

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