§§ 3 Z 8, 20 ECG
Aus der Sicht des Lauterkeitsrechts ist beim Herkunftslandprinzip darauf abzustellen, ob die Anwendung österreichischen Rechts zu strengeren Anforderungen führt als die Anwendung des ausländischen Rechts des Herkunftslands.
§§ 3 Z 8, 20 ECG
Aus der Sicht des Lauterkeitsrechts ist beim Herkunftslandprinzip darauf abzustellen, ob die Anwendung österreichischen Rechts zu strengeren Anforderungen führt als die Anwendung des ausländischen Rechts des Herkunftslands.
