§ 7 Abs 2 BPrBG
Bereits das bloße Anführen eines Preises in einem Onlineshop, der den nach § 4 BprBG festgesetzten Mindestpreis unterschreitet, verstößt gegen § 7 Abs 2 BPrBG.
Beisatz: Aufgrund des Herkunftslandprinzips nach § 20 ECG kann allerdings die Anwendbarkeit von § 7 Abs 2 BPrBG ausgeschlossen sein. (T1)

