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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ6 (RZ 2025, 10)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 10 Heft 1 und 2 v. 15.2.2025

§ 29 Abs 1 KartG 2005

Es bestehen gewichtige Gründe, unter dem für die Ermittlung des Geldbußenrahmens relevanten "vorangegangenen" Geschäftsjahr gemäß § 29 Abs 1 KartG das dem Erlass der Entscheidung vorangegangene Geschäftsjahr zu verstehen.

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