§ 1407 ABGB
Eine Vertragsübernahme kann auch durch die rechtsgeschäftliche Abtretung von Bestandrechten herbeigeführt werden.
23.7.2025, 3 Ob 7/25p (RS0135498)
§ 1407 ABGB
Eine Vertragsübernahme kann auch durch die rechtsgeschäftliche Abtretung von Bestandrechten herbeigeführt werden.
23.7.2025, 3 Ob 7/25p (RS0135498)
