§ 1041 ABGB:
Der durch einen unberechtigten Eingriff in ein ihm ausschließlich zugewiesenes Rechtsgut Verkürzte hat gegen denjenigen, der die "Sache" rechtsgrundlos zu seinem Nutzen verwendet hat, einen bereicherungsrechtlichen Verwendungsanspruch. Es soll der unberechtigte Vorteil des Bereicherten rückgängig gemacht werden.

