§ 32 Abs 2 SMG
Das Vergehen des Besitzes von Drogenausgangsstoffen mit erweitertem Vorsatz nach § 32 Abs 2 zweiter Fall SMG wird als Vorbereitungsdelikt durch ein in Bezug auf dieselben Drogenausgangsstoffe begangenes Verbrechen nach § 28a Abs 1 erster Fall SMG als stillschweigend subsidiär

