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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ250 (RZ 2025, 235)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 235 Heft 10 v. 15.10.2025

§§ 304, 307 StGB

Verwirklicht der Täter in Bezug auf einen Vorteil mehrere Tatbestandsvarianten, wird die Tat durch deren erste vollendet und die Tat nur einmal zugerechnet. Nachfolgende Handlungen stellen keine straflosen Nachtaten dar, sondern tatbestandsmäßiges Verhalten, das selbständiger Anknüpfungspunkt für eine Beteiligung anderer und für die Verjährung ist.

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