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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ232 (RZ 2025, 233)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 233 Heft 10 v. 15.10.2025

§2 Abs 2 RAO, § 30 Abs 1 RAO

Einer Person, die ihre Ausbildung bei einem (auch) in Österreich eingetragenen Rechtsanwalt absolviert, der im Ausland (konkret in Deutschland) seinen Sitz bzw seine Niederlassung hat, steht im Eintragungsverfahren der Beweis offen, dass ihr diese Ausbildung vergleichbare Erfahrungen vermittelt hat wie eine praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt in Österreich.

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