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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ231 (RZ 2025, 233)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2025, 233 Heft 10 v. 15.10.2025

§ 233 Abs 1 ZPO, § 35 Abs 2 EO, § 12 Abs 2 AußStrG 2005

§ 12 Abs 2 AußStrG normiert für die der Streitanhängigkeit entsprechende Verfahrenskonstellation eine spezifische Art des "Umgangs", indem – im Gegensatz zum Zivilprozess – kein Prozesshindernis, sondern die "Vereinigung" aller Anträge vorgesehen wird.

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