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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ228 (RZ 2024, 235)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 235 Heft 9 v. 15.9.2024

§ 26 Abs 3 und Abs 5 DSt 1990

Die Ausgestaltung der Räumlichkeiten einer Rechtsanwaltskammer lässt keinen Rückschluss auf eine persönliche Voreingenommenheit des Vorsitzenden des Disziplinarrats gegenüber dem Disziplinarbeschuldigten erkennen.

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