§ 26 DSt 1990
Die primär zu Nichtigkeitsbeschwerden ergangene Rechtsprechung, nach welcher Hinweise auf frühere Schriftsätze einer unmittelbaren Rechtsmittelausführung nicht genügen und auf den Inhalt eines in einem früheren Rechtsgang eingebrachten Rechtsmittels daher nicht Bedacht zu nehmen ist, ist auf Ablehnungsanträge sinngemäß anzuwenden.

