vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ226 (RZ 2024, 234)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 234 Heft 9 v. 15.9.2024

§ 212 Abs 1 StGB

§ 212 Abs 1 Z 1 und 2 StGB unterscheiden sich nur dadurch, dass die Willenseinschränkung des Opfers nach Z 1 der genannten Bestimmung vermutet wird und daher nicht eigens festzustellen ist. Da somit Z 1 den Unwert der Z 2 des § 212 Abs 1 StGB vollständig erfasst, kommt die Annahme echter Idealkonkurrenz zwischen diesen Bestimmungen nicht in Betracht (so bereits 11 Os 102/13d).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!