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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ174 (RZ 2024, 201)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 201 Heft 7 und 8 v. 15.8.2024

§ 16 Abs 2 HVertrG 1993, Art XLII EGZPO

Das Recht auf Bucheinsicht nach § 16 Abs 2 HVertrG kann nicht in Verbindung mit einem unbestimmten Leistungsbegehren als Stufenklage im streitigen Verfahren geltend gemacht werden. Die Durchsetzung des Anspruchs auf Bucheinsicht hat vielmehr ausschließlich im außerstreitigen Verfahren zu erfolgen.

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