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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ175 (RZ 2024, 201)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 201 Heft 7 und 8 v. 15.8.2024

§§ 880a, 1489 ABGB

Die Verjährung von Ansprüchen aus einer abstrakten Garantie kann auch schon vor Ablauf ihrer Befristung beginnen.

Beisatz: Der Begünstigte hat es grundsätzlich nicht in der Hand, den Beginn der Verjährungsfrist durch die Wahl der Berechnung des Schadens im Grundverhältnis (objektiv-abstrakt oder subjektiv-konkret) hinauszuschieben. (T1)

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