§ 932 ABGB
Nach Gelingen der Verbesserung stehen keine sekundären Gewährleistungsbehelfe mehr zu, dies unabhängig davon, ob die Verbesserung innerhalb angemessener Frist erfolgte.
5.3.2024, 1 Ob 150/22y (RS0134748)
§ 932 ABGB
Nach Gelingen der Verbesserung stehen keine sekundären Gewährleistungsbehelfe mehr zu, dies unabhängig davon, ob die Verbesserung innerhalb angemessener Frist erfolgte.
5.3.2024, 1 Ob 150/22y (RS0134748)
