§§ 9 Abs 3, 7 Abs 1 und Abs 2 BTVG
Eine Freistellungsverpflichtung, die schon ihrem Wortlaut nach die nach Ratenplan noch nicht fälligen Beträge von der Freistellung ausnimmt, ist unzureichend.
Beisatz: Hier: Verbandsverfahren. (T1)
§§ 9 Abs 3, 7 Abs 1 und Abs 2 BTVG
Eine Freistellungsverpflichtung, die schon ihrem Wortlaut nach die nach Ratenplan noch nicht fälligen Beträge von der Freistellung ausnimmt, ist unzureichend.
Beisatz: Hier: Verbandsverfahren. (T1)
