§ 812 Abs 1 ABGB
Bei einer über die Einantwortung hinauswirkenden Nachlassseparation bleibt der Separationskurator weiterhin im Amt.
Beisatz: Dessen (konstitutive) Enthebung hat losgelöst von der Einantwortung zu erfolgen. (T1)
§ 812 Abs 1 ABGB
Bei einer über die Einantwortung hinauswirkenden Nachlassseparation bleibt der Separationskurator weiterhin im Amt.
Beisatz: Dessen (konstitutive) Enthebung hat losgelöst von der Einantwortung zu erfolgen. (T1)
