§ 712 Abs 2 ABGB idF ErbRÄG 2015, § 720 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015
Das Geltendmachen von Verstößen gegen zwingende Formvorschriften bleibt bei einer kassatorischen Klausel nur dann sanktionslos, wenn die die letztwillige Verfügung betreffenden Formvorschriften betroffen sind.

