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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ63 (RZ 2024, 79)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 79 Heft 3 v. 15.3.2024

§ 434d Abs 2 StPO

§ 434d Abs 2 StPO schreibt die Anwesenheit des Sachverständigen (§ 430 Abs 1 Z 2 StPO) nach Schluss der Verhandlung (§§ 257, 319 StPO) nicht vor. Der Begriff "Hauptverhandlung" umfasst hier also nicht auch die Urteilsverkündung und die Rechtsmittelbelehrung.

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