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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ28 (RZ 2024, 45)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 45 Heft 1 und 2 v. 15.2.2024

§ 2 RL-BA 2015

Bei der Prüfung, ob das Standesrecht ungeachtet einer Tätigkeit des Rechtsanwalts in eigener Sache konkrete Handlungs- und Unterlassungspflichten auch für diesen Bereich aufstellt, ist für die Abgrenzung § 2 RL-BA 2015 maßgeblich.

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