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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ29 (RZ 2024, 45)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 45 Heft 1 und 2 v. 15.2.2024

§ 43 Abs 2 StPO

§§ 26, 77 Abs 3 DSt 1990

Der Ausschließungsgrund des § 43 Abs 2 StPO ist aufgrund der Verweisungsnorm des § 77 Abs 3 DSt im Verfahren nach dem Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sinngemäß anzuwenden.

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