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Schritte zu einer Implementierung digitaler Assistenz

"Justiz: Zukunft jetzt!"Mag. Stefan Herdega1)1)Mit dankenswerter Unterstützung von Mag. Sandra Buchinger und Mag. Georg Jung.RZ 2024, 24 Heft 1 und 2 v. 15.2.2024

Die nachstehenden Ausführungen sind als kurzer Erfahrungsbericht über die Versuche zur Implementierung digitaler Assistenzen im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verstehen. Die Erwartungshaltung gegenüber Modernisierungsbestrebungen bewegt sich aktuell zwischen Science-Fiction-Szenarien ("Robo-Richter")2)2)https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/land-leute/estland-interviewki-100.html . und ernsten Digitalisierungsbemühungen (auch) im öffentlichen Sektor (eID, Justiz 3.0, RIS+ udgl.). Der bestehende Hype um ChatGPT3)3)https://chat.openai.com/ . nach dessen Veröffentlichung im Herbst 2022 und entsprechende Bedarfe beschleunigen die Auseinandersetzung mit der Nutzbarmachung technischer Möglichkeiten in der täglichen Arbeit. Man kann somit mit Recht behaupten, dass der Diskurs um künstliche Intelligenz4)4)Dabei ist und bleibt problematisch, dass es keine einheitliche Definition des Begriffs "Künstliche Intelligenz" gibt. mittlerweile eine Breitenwirkung erreicht hat, die jener der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt gleichkommt. Seit dem Entwurf der EU-Kommission für ein "KI-Gesetz"5)5)Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0206&qid=1701873719361; ("KI-Gesetz"). mit dem Ziel einer Regulierung bzw. dem Versuch, das Thema legistisch fassbar zu machen, bilden diesbezügliche (Rechts-)Fragen aktuell einen zentralen Bestandteil des rechtsdogmatischen Diskurses.

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