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Rechtliche Herausforderungen und Grenzen des Einsatzes von Assistenzsystemen in der Gerichtsbarkeit

"Justiz: Zukunft jetzt!"Univ.-Prof. Dr. Michael MayrhoferRZ 2024, 27 Heft 1 und 2 v. 15.2.2024

I. Einleitung

Falls Sie ein neueres Auto fahren, kennen Sie es wahrscheinlich: Das Gefühl, wenn das Lenkrad automatisch nach links oder rechts zieht; oder die Warnung, wenn Sie einem vor Ihnen fahrenden KFZ zu nahekommen. Digitale Assistenzsysteme sind in modernen Kraftfahrzeugen allgegenwärtig (und aufgrund einer EU-Verordnung teilweise sogar geboten1)1)Vgl insb Art 6 Abs 1 VO (EU) 2019/2144 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen ABl L 2019/325, 1.). (Not-)Brems-Assistenzsysteme, Spurhalteassistenten, Stauassistenten, Einparkassistenten, Navigationssysteme und viele andere digitale Systeme mehr sollen vor allem zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen und nebenbei das Lenken eines Kraftfahrzeuges komfortabler machen. Gemeinsam ist diesen Systemen, dass sie bloß zur Unterstützung des Menschen eingesetzt werden. Sie dürfen assistieren, aber am Steuer muss ein Mensch sitzen.

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