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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ283 (RZ 2024, 326)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2024, 326 Heft 12 v. 15.12.2024

§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB

Auch ein Prozessfinanzierer kann dem quota-litis-Verbot unterliegen, wenn dieser seinen Kunden Rechtsberatung erteilt oder versucht, Einfluss auf die Verfahrensführung durch den Anwalt zu nehmen.

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