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Strafsachen § 21 StGB (RZ 2024, 268)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2024, 268 Heft 10 v. 15.10.2024

§ 21 StGB:

Der durch das MVAG 2022 neu eingefügte Begriff der Maßgeblichkeit in § 21 Abs 1 und 2 StGB erfordert keine sachverhaltsmäßige Quantifizierung des Einflusses der schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung auf die Anlasstatbegehung.

OGH 27.6.2024, 12 Os 37/24v

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