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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ233 (RZ 2023, 275)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 275 Heft 11 v. 15.11.2023

§ 281 Abs 1 Z 9 und Z 10 StPO

§§ 3, 22 Abs 4 und Abs 5, 24 VbVG

Tragen die Feststellungen des Erstgerichts den Ausspruch der Verantwortlichkeit des belangten Verbandes in Bezug auf einen Teil der davon umfassten (Anknüpfungs-) Taten nicht, so ist dieser Ausspruch insoweit mit materieller Nichtigkeit (§ 281 Abs 1 Z 9 oder 10 StPO iVm § 24 VbVG) behaftet, was – nicht anders als ein gleichartiger Fehler im Schuldspruch einer natürlichen Person – die entsprechende Aufhebung des Ausspruchs der Verbandsverantwortlichkeit nach sich zieht.

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